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Mietkaution

Was ist die Mietkaution in Luxemburg?

Diese Unterstützung richtet sich an Personen, die eine Wohnung mieten möchten, aber nicht über die notwendigen Mittel verfügen um die Kaution zu zahlen.

Betrag der Mietkaution

Unter bestimmten Bedingungen kann das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung für den zu zahlenden Betrag bürgen.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Mieter, den Gesamtbetrag der Kaution über einen Zeitraum von 3 Jahren anzusparen.

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Mietkaution haben

Die Bedingungen für eine Mietkaution

Sie müssen

  • volljährig sein und seit mehr als 3 Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg haben
  • einen Mietvertrag unterzeichnet haben
  • den geforderten Betrag für die Kaution nicht bezahlt haben
  • nicht Eigentümer, Miteigentümer oder Nutznießer, Pachtnehmer oder Inhaber eines Baurechtes an mehr als einem Drittel einer anderen Wohnung in Luxemburg oder im Ausland sein
  • seit mindestens 3 Monaten ein regelmäßiges Einkommen haben
  • mit einer Bank einen Bedingungsvertrag über eine Einzahlung abgeschlossen haben
  • eine monatliche Miete (ohne Nebenkosten) haben, die gleich oder weniger als 50 % Ihrer Einnahmen beträgt
  • sich verpflichten, den Gesamtbetrag der Kaution über einen Zeitraum von 3 Jahren anzusparen.

Ihr haushalt muss

  • ein Einkommen unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenze haben

Ihre wohnung muss

  • sich im Großherzogtum Luxemburg befinden
  • als Haupt- und dauerhafter Wohnsitz dienen
  • eine Mietwohnung auf dem privaten Markt sein, die also nicht von einer öffentlichen Einrichtung vermietet wurde (z.B.: Fonds du Logement, SNHBM, Gemeinde, Soziale Immobilienagentur, gemeinnütziger Verein usw.)
  • nicht von einem Elternteil oder Kind ersten Grades vermietet werden

Wie stelle ich einen Antrag auf Mietkaution?

Reichen Sie Ihren Antrag bei der zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen des Ministeriums für Wohnungsbau und Raumentwicklung ein, mithilfe des betreffenden Formulars.

 

Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder geben Sie es direkt ab bei der Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen.

Guichet unique aides au logement
11, rue de Hollerich
L-1741 – Luxembourg

Sie können auch einen Antrag elektronisch einreichen an guichet@ml.etat.lu

Hinweis: Ein elektronisch eingereichter Antrag muss schriftlich von der Verwaltung bestätigt werden.